Alltechnik Handelsges.m.b.H. , Verkaufs- und Lieferbedingungen FN 123010y

Firmenbuchgericht: Landesgericht Wiener Neustadt 
Firmenbuch Nr.: FN 123010y 
UID-Nummer: ATU19447604
Fassung vom 31. Jänner 2014

 

Preise:
Die Preise lt. unseren Preislisten sind freibleibend, nur Richtpreise und nicht kartelliert. Sie gelten ab unserem Lager Biedermannsdorf. Erforderliche Preiskorrekturen infolge Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse bleiben vorbehalten und können ohne vorherige Ankündigung bzw. Verständigung der Kunden jederzeit durchgeführt werden. Irrtum ebenfalls vorbehalten. Bestellungen ohne vorherige Preisanfrage werden immer zum aktuellen Tagespreis ausgeliefert. Die Preise in unseren Angeboten sind immer freibleibend und erst durch eine Auftragsbestätigung bindend. Da es in unserer Branche üblich ist, dass der größte Teil der Produzenten ab September Preisänderungen durchführt, erlischt die Gültigkeit aller unserer Preislisten spätestens per 31. August jeden Jahres automatisch.

Versand / Lieferung:
Grundsätzlich auf Rechnung und Risiko des Empfängers, auch bei einer eventuellen frachtfreien Lieferung oder bei Vorfinanzierung der Frachtkosten durch uns. In diesem Fall werden die Transportspesen direkt auf die Rechnung gesetzt oder im Nachhinein verrechnet. Wenn nicht anders vorgeschrieben oder vereinbart, erfolgt die Lieferung mit einem Transporteur unserer Wahl, meistens mit Post, Bahn, Spediteur oder Paketdienst. Sofern nicht anders vereinbart, behalten wir uns Teillieferungen vor. Jede Teillieferung gilt als besonderes Geschäft für sich und wird als Einzelgeschäft entsprechend unserer Lieferbedingungen abgewickelt. Der Lieferung gleich gilt die gemeldete Versandbereitschaft. Bei Meterware ist eine Über- oder Unterlieferung von ca. 10% zulässig. Verpackung wird nur wenn nötig zum Selbstkostenpreis berechnet.

Zahlung:
Der Warenversand erfolgt per Nachnahme oder Vorauskasse. Bei Vorauskasse erfolgt die Lieferung nach Eingang des Betrages auf einem unserer Geschäftskonten, bzw. nach Freigabe durch eine Kreditkarten-Gesellschaft. Sollte offene Lieferung vereinbart sein, sind die verbindlichen Zahlungskonditionen am Ende unserer Rechnungen angedruckt. Bei Überschreiten der Fälligkeit sind wir berechtigt, als Verzugszinsen 1,0% per Kalendermonat sowie den Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen zu verrechnen. Wir akzeptieren keine Wechsel. Grundsätzlich gilt bei allen unseren Lieferungen, dass eine schuldbefreiende Wirkung erst eintritt, wenn der Rechnungsbetrag einer Lieferung auf einem unserer Geschäftskonten oder in bar eingeht.

Eigentumsvorbehalt:
Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben so lange unser Eigentum, bis der Käufer alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat. Sind unbezahlte, noch unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren an Dritte veräußert, so geht die Forderung gegen diese Dritten an uns in Höhe des Wertes unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte über.

Erfüllungsort:
Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen und Leistungen und sich aus den Geschäften ergebenden Rechte und Pflichten ist der Hauptsitz unserer Firma, welcher sich in A-2362 Biedermannsdorf befindet. Zuständiges Handelsgericht: A-2700 Wiener Neustadt.

Warenrücksendung:
Rücksendungen bestellter Ware werden von uns nur angenommen, wenn zuvor die Rücksendung bzw. Rücknahme mit uns verbindlich vereinbart wurde, wobei wir uns die Berechnung einer den Umständen angemessenen Manipulationsgebühr vorbehalten. Diese beträgt in der Regel 10% des Warenwertes. Abgelängte Meterware, sowie Waren, die für den Kunden separat bestellt wurden, können in keinem Fall zurückgenommen werden. Die Transportkosten für solche Rücksendungen gehen immer zu Lasten des Kunden. Bei einer Warenrücksendung innerhalb der Gewährleistungs- bzw. Garantiefrist, wo eine berechtigte Beanstandung nach Überprüfung durch uns, vorliegt, wird nach unserer Wahl kostenloser Ersatz geleistet, nachgebessert, repariert, oder der berechnete Betrag vergütet. Weitergehende Ansprüche können nicht befriedigt werden. Alle Rücksendungen werden ausnahmslos nur angenommen, wenn diese frachtfrei angeliefert werden. Verständigen Sie uns daher immer vor Anlieferung einer Reklamation. Durch unser Abholservices können Kosten gespart werden.

Kostenvoranschläge:
Das Erstellen von Schadensbegutachtungen & Kostenvoranschlägen ist kostenpflichtig, wenn hernach die Reparatur auf Wunsch des Kunden nicht durchgeführt wird. Auch alle Transportkosten sind vom Kunden zu tragen, ausgenommen es besteht ein anerkannter Garantiefall.

Gewährleistung, Mängelrügen:
Mängelrügen hat der Käufer innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Ware bei uns schriftlich geltend zu machen. Rügen werden nur berücksichtigt, wenn sich die Ware noch im Zustand der Anlieferung befindet und keine Fremdeingriffe vorgenommen wurden. Von uns als mangelhaft anerkannte Ware kann von uns ganz oder teilweise ersetzt, von uns oder unserem Vorlieferanten mit einer angemessenen Frist nachgebessert werden. Wir haften nur für Material und Fertigungsfehler. Weitergehende Ansprüche oder Ersatz für Folgeschäden die dem Käufer entstehen, sind ausgeschlossen. Wir haften grundsätzlich nicht für unsachgemäße Behandlung oder Verwendung unserer Produkte. Auch eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Unsere Produkt-, Anleitungs- und Merkblätter, sowie sonstige technische Auskünfte entsprechen unserem besten Wissen, jedoch kann eine Verbindlichkeit für die bei der Anwendung unserer Produkte zu erzielenden Ergebnisse daraus nicht abgeleitet werden. Mängel eines Teiles unserer Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Gegenüber Kaufleuten verjähren Mängelansprüche mit Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 6 Monaten. Gegenüber Nicht-Kaufleuten gelten die gesetzlichen Fristen und Bestimmungen.

Transportschäden, Fehlmengen:
Transportschäden oder Fehlmengen können nur anerkannt werden, wenn bei äußerlich erkennbaren Schäden (z.B. schon bei beschädigter Verpackung), unverzüglich bei Annahme/Ablieferung des Gutes, dieser Schaden auf der beim Ablieferer (Post, Spediteur etc.) verbleibenden Transportschein-Kopie vermerkt wird, bzw. bei anderen Schäden oder Fehlmengen uns dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen bei uns eingehend ab Datum der Warenübernahme, gemeldet wird. Die Einhaltung dieser Bedingung ist maßgebend für einen eventuellen Schadenersatzanspruch, da wir selbst nur bei Einhaltung der vorgeschriebenen Frist die Möglichkeit haben, den Anlieferer der Ware haftbar zu halten. Bei Nichtbeachtung dieser Bedingungen müssen wir einen möglichen Schadenersatz ablehnen.

Kataloge:
Die Abbildungen in unseren Katalogen, Prospekten sowie Internetseiten sind hinsichtlich einzelner Details nicht verbindlich. Lieferantenbedingte Ausführungsänderungen sowie technische Änderungen und Irrtum bleiben vorbehalten. Ein Nachdruck unserer Bilder und Markenbezeichnungen ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung gestattet!